Kostenübernahmegesuche/Verordnungen

Gesuche

Damit die Kosten der künstlichen Ernährung durch die Grundversicherung der Krankenkassen bzw. durch die IV übernommen werden, müssen bestimmte medizinische Indikationen vorliegen.

Das Ausfüllen eines entsprechenden Kostengutsprachegesuchs übernimmt die Ernährungsfachperson in Zusammenarbeit mit dem Arzt/der Ärztin. Liegt eine Kostengutsprache vor, rechnen wir zur administrativen Entlastung der Betroffenen und den Angehörigen direkt mit den Krankenkassen bzw. den zuständigen IV-Stellen ab.